Nutzungsbedingungen für das Online-Serviceportal „MeineENTEGA “ der ENTEGA Plus GmbH
Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung des Online-Serviceportals „MeineENTEGA “ (nachfolgend: Online-Serviceportal) der ENTEGA Plus GmbH (nachfolgend: ENTEGA) durch Kunden der ENTEGA Plus GmbH.
Voraussetzung für die Nutzung des Online-Serviceportals ist, dass der Nutzer dauerhaft über eine gültige und erreichbare E-Mail-Adresse verfügt und diese der ENTEGA mitteilt. Der Nutzer hat die ENTEGA bei einer Änderung oder einem Wegfall der mitgeteilten E-Mail-Adresse unverzüglich zu informieren. Der Nutzer hat ferner bei der Konfiguration der Datenschutzprogramme (Spamfilter, Firewall etc.) darauf zu achten, dass der Zugang der E-Mails der ENTEGA jederzeit gewährleistet ist.
Die Nutzung des Online-Serviceportals durch den Nutzer ist erst nach Registrierung sowie jeweils nach Eingabe seines Benutzernamens und seines Passwortes (nachfolgend: Zugangsdaten) möglich. Der Nutzer hat seine Zugangsdaten geheim zu halten und hat dafür Sorge zu tragen, dass die Zugangsdaten Dritten nicht zur Kenntnis gelangen. Der Nutzer soll sein Passwort ferner aus Sicherheitsgründen in regelmäßigen Abständen ändern. Er hat die ENTEGA unverzüglich zu informieren, falls Dritte Kenntnis von seinen Zugangsdaten erlangt haben oder falls der Verdacht besteht, dass dies der Fall sein könnte.
(1) Der Zugang des Nutzers zu dem Online-Serviceportal wird von ENTEGA automatisch gesperrt , wenn der Nutzer das Passwort mehrfach hintereinander falsch eingibt.
(2) ENTEGA ist ferner berechtigt, den Zugang des Nutzers zu dem Online-Serviceportal vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, falls der Nutzer eine ihm obliegende Pflicht aus § 2 oder § 3 verletzt hat.
(3) ENTEGA ist ferner berechtigt, das Nutzerkonto sowie den Zugang des Nutzers zu dem Online-Serviceportal zu deaktivieren, wenn der Nutzer diese länger als 18 Monate nicht genutzt hat.
(4) ENTEGA wird den Nutzer über jede Sperrung/Deaktivierung unverzüglich unterrichten.Das Online-Serviceportal steht dem Nutzer in der Regel rund um die Uhr zur Verfügung. Die ENTEGA übernimmt jedoch keine Garantie für die Verfügbarkeit des Online-Serviceportals. ENTEGA behält sich vor, die Nutzbarkeit des Online-Serviceportals zu unterbrechen oder einzuschränken, insbesondere zur Optimierung ihres Angebots. In einem solchen Fall wird die ENTEGA den Nutzer auf der Startseite des Online-Serviceportals rechtzeitig vorher informieren. Im Fall einer technischen Störung wird ENTEGA unverzüglich nach Kenntniserlangung den Nutzer in gleicher Weise informieren.
(1) Soweit der Nutzer Kunde der ENTEGA ist, erklärt sich dieser damit einverstanden, dass ENTEGA berechtigt ist alle weiteren vertragswesentlichen Informationen und Unterlagen, insbesondere Mitteilungen über den Lieferbeginn, Rechnungen oder Änderungen des Vertrages ausschließlich über die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse und/oder das Online-Serviceportal von ENTEGA zu übermitteln, wobei der Kunde durch ENTEGA per E-Mail informiert wird, sobald ENTEGA für den Kunden eine Information/Unterlage im Online-Serviceportal eingestellt hat.
(2) In das Online-Serviceportal von ENTEGA eingestellte Rechnungen gelten am dritten Werktag nach dem Zugang der E-Mail, in welcher ENTEGA den Kunden über die erfolgte Einstellung der Rechnung im Online-Serviceportal informiert, als dem Kunden zugegangen, falls der tatsächliche Zugang nicht bereits vorher erfolgt ist (etwa indem der Kunde die Rechnung bereits vorher im Online-Serviceportal abgerufen hat). Gleiches gilt für andere vertragswesentliche Informationen/Unterlagen.
(3) Soweit der Nutzer Kunde der ENTEGA ist, wird ENTEGA den Kunden zum Zwecke der Erfassung des Zählerstandes per E-Mail dazu auffordern, den Zählerstand abzulesen und diesen im Online-Serviceportal der ENTEGA zu erfassen, wenn dies zum Zwecke einer Abrechnung, anlässlich eines Lieferantenwechsels oder bei einem berechtigten Interesse der ENTEGA an einer Überprüfung der Ablesung erfolgt. Der Kunde wird in einem solchen Fall ausschließlich das Online-Serviceportal zur Erfassung und Übermittlung des Zählerstandes an ENTEGA nutzen.
(4) Die Regelungen aus Abs. 1 bis 3 finden keine Anwendung soweit und solange die technische Verfügbarkeit des Online-Serviceportals i.S.d. § 5 nicht gegeben ist oder der Zugang des Nutzers zu dem Online-Serviceportal nach § 4 Abs. 2 bis 4 gesperrt/deaktiviert ist. In einem solchen Fall behält sich ENTEGA vor, die vertragswesentlichen Informationen/Unterlagen dem Kunden in einer anderen Form (bspw. per brieflicher Mitteilung) zur Verfügung zu stellen.
(1) ENTEGA haftet nicht für Schäden, die durch einen Verstoß des Nutzers gegen dessen Verpflichtungen aus § 2 oder § 3 oder durch den Missbrauch der Zugangsdaten oder durch fehlerhafte Eingaben des Kunden verursacht werden.
(2) ENTEGA haftet weder für die Benutzbarkeit der Leistung von Internet- oder Serviceprovidern, noch für den Inhalt von Internetseiten, die mit dem Online-Serviceportal verlinkt sind.
(3) Die Haftung der ENTEGA sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gegenüber dem Nutzer für schuldhaft verursachte Schäden ist – unabhängig von der Art der Pflichtverletzung - ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Dies gilt nicht bei
a) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) der schuldhaften Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Nutzungsverhältnis bzgl. des Online-Serviceportals (sog. Kardinalpflichten).
Im Falle einer Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Nutzungsverhältnis bzgl. des Online-Serviceportals, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsverhältnisses bzgl. des Online-Serviceportals überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten), welche auf anderen Umständen als Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den die ENTEGA bei Begründung des Nutzungsverhältnisses bzgl. des Online-Serviceportals als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen. Gleiches gilt bei grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen (nicht leitende Angestellte) außerhalb des Bereichs der wesentlichen Pflichten aus dem Nutzungsverhältnis bzgl. des Online-Serviceportals sowie der Lebens-, Körper- oder Gesundheitsschäden.
(4) Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes und des Haftpflichtgesetzes bleiben – soweit einschlägig - unberührt. Handelt es sich bei dem Nutzer um eine juristische Person des öffentlichen Rechts, um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder um einen Kaufmann im Sinne der §§ 1 ff. HGB, der die Leistungen aus dem Nutzungsverhältnis bzgl. des Online-Serviceportals für sein Handelsgewerbe benötigt, so ist die Haftung der ENTEGA nach dem Haftpflichtgesetz wegen Sachschäden des Nutzers ausgeschlossen.
(5) Die Haftungsbeschränkungen und -–ausschlüsse aus Abs. 3 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens der ENTEGA entstanden sind sowie nicht bei einer Haftung der ENTEGA für von ihr garantierte Beschaffenheitsmerkmale.
Soweit der Nutzer Kunde der ENTEGA ist, gelten im Übrigen und bei Abweichungen vorrangig die vertraglichen Regelungen aus dem jeweiligen zwischen dem Kunden und der ENTEGA abgeschlossenen Energieliefervertrag.